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Schulordnung

SCHULORDNUNG

Präambel

Unsere Schulordnung ist eine Ergänzung zu allen bestehenden Gesetzen, Verordnungen und Erlassen, die den Schulbetrieb in Mecklenburg-Vorpommern regeln. Die auf § 76 Absatz 7 Satz 5 des Schulgesetzes Mecklenburg-Vorpommern beruhende Regelung gilt für alle Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer, Eltern und Besucher der Schule und findet Anwendung innerhalb und außerhalb des Unterrichts, auf dem Schulgelände sowie bei allen schulischen Veranstaltungen.

1. Höflichkeit und Hilfsbereitschaft

In unserer Schule leben und lernen wir in einer Gemeinschaft. Deshalb nehmen wir Rücksicht, sind höflich und hilfsbereit zueinander. So schaffen wir ein Schulklima, indem sich jeder wohlfühlt.

Morgens begrüßen wir uns freundlich und verabschieden uns nach dem Unterrichtsende voneinander.  

Jeder kann einmal in die Lage kommen, dass er Hilfe benötigt. Deshalb helfen wir einander.

2. Rücksichtsvoller Umgang

Jeder Mensch ist einzigartig und damit anders als andere. Niemand hat das Recht ein anderes Kind oder Erwachsenen in seiner Ehre oder körperlich zu verletzten. Deshalb lösen wir alle Probleme fair und friedlich mit Worten.

Durch ein rücksichtsvolles Verhalten im Schulhaus vermeiden wir Lärm, Stress, Unfälle und Verletzungen. Wir sind stets ein Vorbild für alle anderen und achten deshalb in erster Linie auf uns selbst und dann auch auf die anderen. Deshalb gilt:

a) Beweg dich im Schritttempo auf den Fluren und in den Klassenräumen!

b) Die Toilette hinterlässt du nach der Benutzung sauber und hältst dich dort nicht länger als notwendig auf. Dabei achtest du auf Hygiene!

c) Bring keine gefährlichen Gegenstände mit!

d) Wirf nicht mit Steinen, Stöcken, Schneebällen oder vergleichbaren Gegenständen!

Natürlich wollen wir alle auch Spaß haben. Denke jedoch immer daran, dass der Spaß dort aufhört, wo ein anderer darunter leidet. Unterläuft dir dennoch ein Fehler, entschuldige dich ernsthaft dafür.

3. Mitverantwortung

a) Sauberkeit und Ordnung

Gemeinsam sind wir für Sauberkeit und Ordnung im gesamten Schulbereich verantwortlich.

Jacken, Schuhe und Sporttaschen bleiben während der Unterrichtszeit in der Garderobe im Schulgebäude.

Im Schulgebäude tragen alle Schülerinnen und Schüler Wechselschuhe.

Jeder nutzt für seinen Abfall die dafür vorgesehenen Behälter.

Mit Wasser, Strom und Papiertüchern gehen alle sparsam um.

Nach Unterrichtsende räumt jeder seinen Arbeitsplatz auf und stellt den Stuhl hoch.

Stellst du Schäden fest, melde sie unverzüglich dem Hausmeister, der Sekretärin oder einem Lehrer.

Alle Schulbücher sind für einen Gebrauch über mehrere Schuljahre vorgesehen. Behandle sie sorgsam und binde sie in einen Umschlag ein. Bei selbst verschuldeten Beschädigungen oder Verlust musst du die Lehrmaterialien ganz oder anteilig ersetzen.

b) Mitgestaltung

Jeder hat das Recht, im Rahmen des Möglichen, Ideen einzubringen und das Schulleben aktiv mitzugestalten.

4. Unterricht und Pausen

Jeder erscheint pünktlich mit vollständigen Arbeitsmaterialien zum Unterricht.

Die Öffnungszeiten der Schule sind (Montag - Freitag) 7:30 Uhr bis 15:30 Uhr.

Der Unterrichtsbeginn ist 7.45 Uhr. Spätestens 7.40 Uhr sollten alle Schülerinnen und Schüler im Klassenraum angekommen sein um den Arbeitsplatz für den Unterricht vorbereiten zu können.

Folgende Unterrichtszeiten sind verbindlich:

07:45 - 08:05 Uhr: Leseband für Klasse 1 bis 4 und individuelle Lernzeit für Klasse 5 und 6

08:05 - 08:15 Uhr: Frühstückspause

08:15 - 09:40 Uhr: 1./2. Stunde

09:40 - 10:05 Uhr: Hofpause

10:05 - 11:30 Uhr: 3./4. Stunde

11:30 - 12:00 Uhr: Hofpause und Mittagessen für Klasse 5 und 6

12:00 - 12:45 Uhr: 5. Stunde

12:45 - 12:50 Uhr: Wechselpause

12:50 - 13:35 Uhr: 6. Stunde

13:35 - 13:45 Uhr: Wechselpause

13:45 - 14:30 Uhr: 7. Stunde

14:30 - 14:35 Uhr: Wechselpause

14:35 - 15:20 Uhr: 8. Stunde

 

Das Schulhaus ist während der Öffnungszeiten aus Sicherheitsgründen geschlossen.

Alle Eltern werden gebeten, Ihre Schulkinder an der Eingangstür morgens zu verabschieden. Davon abweichende Vereinbarungen (z.B. für die ersten Schulwochen der Erstklässler) werden mit den Klassenlehrern abgesprochen.

Die Pausen dienen der Erholung. Das ist besonders gut an der frischen Luft möglich. Deshalb betreten alle Kinder den Schulhof in den großen Hofpausen zügig und mit entsprechender Kleidung.

Alle Anpflanzungsflächen sind keine Spielflächen.

Das Verlassen des Schulgeländes während der Pausen- und Unterrichtszeiten ist strengstens untersagt.

Treppen und Flure sind keine Pausenzonen.

Regenpausen finden in den Klassenräumen statt.

Zum Pausenende betreten alle Schüler wieder zügig die Schule. Die Lehrkraft verschließt als Letzte die Tür.

5. Fachräume

In den Fachräumen gelten besondere Sicherheitsmaßnahmen. Diese dürfen nur mit Erlaubnis der Lehrkraft betreten werden. In den Räumen gelten besondere Verhaltensregeln, über die die Schülerinnen und Schüler von der Lehrkraft gesondert belehrt werden.

6. Krankheit, Unfall, Schaden

Bei Krankheit bitten wir um eine telefonische oder persönliche Information bis 7.50 Uhr. Eine schriftliche Entschuldigung ist nachzureichen.

Das Nacharbeiten der versäumten Unterrichtsinhalte erfolgt in Abrede mit dem verantwortlichen Klassenlehrer.

Für alle Schüler besteht ein gesetzlicher Unfallschutz. Dieser erstreckt sich auf Unfälle auf dem Schulweg, auf dem Schulgelände sowie während der Zeit des Unterrichts und den dazugehörenden Pausen. Auch schulische Veranstaltungen außerhalb des Unterrichts sind unfallversichert, sofern sie durch die Schulleitung genehmigt wurden.

Unfälle sind unverzüglich bei der Lehrkraft anzuzeigen. Eine Unfallanzeige wird entsprechend von der Schulsekretärin aufgenommen.

Zum Schutze aller sich in der Schule befindenden Personen sind meldepflichtige Krankheiten umgehend anzuzeigen. Die Schülerin bzw. der Schüler darf die Schule in einem solchen Fall erst wieder mit Vorlage einer ärztlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung (Bescheinigung die besagt, dass die Schülerin bzw. der Schüler vollständig genesen ist) besuchen.

Im Sportunterricht darf die Lehrkraft auf Antrag der Eltern eine Schülerin oder einen Schüler bis zu einer Dauer von 4 Wochen vom Sportunterricht befreien. Nach dieser Zeit ist die Vorlage eines amtsärztlichen Attests notwendig.

Die Schule übernimmt für das Mitbringen von Wertgegenständen generell keine Haftung. Das gilt insbesondere für Spielsachen, elektronische Geräte sowie Schmuck. Alle elektronischen Geräte, die dennoch mitgebracht werden, verbleiben während der gesamten Schulzeit ausgeschaltet in der Schultasche.

Alle Schülerinnen und Schüler, die mit dem Fahrrad zur Schule kommen, tragen einen Fahrradhelm. Das verkehrssichere Fahrrad stellen sie ordnungsgemäß ab und schließen es an.

7. Umgang mit Regelverstößen

Grundsätzlich arbeiten alle Schulnutzer gemeinsam daran, Regelverstöße zu vermeiden. Sollte es dennoch dazu kommen, reagieren wir angemessen, gerecht und individuell. Unsere Schülerinnen und Schüler sind zunehmend selbstständig in der Lage, Regelverstöße zu erkennen und zu vermeiden. Grundsätzlich gilt:

Wenn ich jemanden verletzt oder mich gestritten habe, muss ich mich entschuldigen (vgl. auch Nummer 2 am Ende).

Was ich beschmutzt habe, muss ich säubern.

Was ich kaputt gemacht habe, muss ich ggf. ersetzen (vgl. auch Nummer 3 am Ende).

Regelverstöße werden auf Grundlage des § 60 Absatz 2 Schulgesetz Mecklenburg-Vorpommern unter Berücksichtigung der o.g. Grundsätze wie folgt geahndet:

1. Erzieherisches Gespräch,

2. Gemeinsame Absprachen,

3. Mündliche Verwarnung- schriftliche Stellungnahme durch den Schüler,

4. Nacharbeit unter Aufsicht nach vorheriger Benachrichtigung der Erziehungsberechtigten,

5. Wiedergutmachung des angerichteten Schadens,

6. Vorübergehende Einziehung von Gegenständen sowie

7. Ausschluss aus der laufenden Unterrichtsstunde

8. Inkrafttreten

Die Schulordnung tritt mit Beschluss der Schulkonferenz vom 10.10.2017 in Kraft und gilt bis auf Widerruf.